Für alle Tiere des Naturschutzrechts benötigen wir eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde Ihres Bundeslandes. Für alle anderen Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, gilt das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten. Ausnahmen sind gezüchtete Tiere mit Bescheinigung und Vermarktungsgenehmigung.